15.04.2009
Der Garten als Ausgleich zum Stress
Ein Garten ist ein schöner Ausgleich zum tristen Bürojob oder der Hektik des Handelsvertreterdaseins. Hier kann man herrlich entspannen, sich körperlich betätigen oder die ein oder andere Grillfete feiern.
Viele Menschen haben heute leider die Angst, dass ihnen der Garten weggenommen wird, wenn sie in Hartz IV fallen. Diese Angst ist aber in der Regel unbegründet, es sei denn, Sie nennen eine luxuriöse Gartenlaube Ihr eigen, die im Falle eines Verkaufs einen beträchtlichen Erlös erzielen würde, von dem Sie Ihren Lebensunterhalt für längere Zeit bestreiten könnten.
Aber normalerweise sind die Werte der Erholungsbauwerke schon durch die geltenden Bauvorschriften so eingeschränkt, dass das nur im Ausnahmefall zum Tragen kommen würde. Die überbaute Fläche darf in gemeinnützigen Vereinen 24 Quadtratmeter nicht übersteigen und da zählen Toilette und Gerätehäuschen voll mit.
Ansonsten ist man zur Überzeugung gekommen, dass ein Garten auch einen Erholungswert hat und vor allem für Familien mit Kindern oft die einzige Möglichkeit ist, mal aus dem tristen Alltag herauszukommen.
So ganz nebenbei hat der Gartenbesitzer auch die Möglichkeit, sich auf dem gepachteten Grund und Boden Obst und Gemüse anzubauen und so für eine gesunde Ernährung für die gesamte Familie zu sorgen, die angesichts steigender Lebensmittelpreise mit den Grundbedarfssätzen von Hartz IV nur schwerlich zu realisieren wäre.